Exklusive Lizenzvorschau
Exklusive Lizenzvereinbarung
Diese Lizenzvereinbarung wird am Datum (Wirksamkeitsdatum) geschlossen, zwischen Lizenznehmer (im Folgenden als der «Kunde» bezeichnet) und Enrique Romero (im Folgenden als der «Produzent» bezeichnet). Der Produzent versichert, dass er die mechanischen Rechte an dem urheberrechtlich geschützten Musikwerk mit dem Titel «The Beat Title (Vertragsvorschau nur)» («Komposition») zum oben genannten Datum und davor kontrolliert. Die Komposition, einschließlich ihrer Musik, wurde von Enrique Romero, der professionell als REVERSE bekannt ist, komponiert.
Beide Parteien vereinbaren hiermit folgendes:
1. Vergütung
Als volle und abschließende Vergütung für die Dienstleistungen des Produzenten und für alle im Vertrag und hierin gewährten Rechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die unter Abschnitt 7 unten gewährten Rechte, zahlt der Kunde dem Produzenten: (i) den rückzahlbaren Vorschuss gemäß Abschnitt 2 unten; und (ii) die im Abschnitt 3 unten festgelegte Produzentenlizenzgebühr.
2. Vorschuss
Der Kunde zahlt dem Produzenten als rückzahlbaren Vorschuss gegen mögliche hierunter fällige Produzentenlizenzgebühren die Summe von 0 ($0) (der «Vorschuss»).
3. Lizenzgebühren
(a) Der Kunde zahlt dem Produzenten eine Lizenzgebühr für alle Nutzungen des Master, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Nettogewinne (unten definiert) von Vollpreis-Top-Line-Alben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf EPs), die den Master verkörpern, zu einem Grundtarif von fünfzehn Prozent (15%) des Einzelhandelsgrundpreises oder des entsprechenden Kaufpreises für Händler solcher Alben oder EPs (die «Produzentenlizenzgebühr»). Der Grundtarif wird anteilig auf der Grundlage eines Bruchs berechnet, dessen Zähler die Gesamtzahl der hierunter aufgezeichneten Master auf dem Album oder der EP ist, und dessen Nenner die Gesamtzahl der lizenzpflichtigen Masteraufnahmen (einschließlich des Master) auf einer solchen Schallplatte ist.
Nettogewinne werden wie folgt definiert: «Bruttoeinkommen» wie unten definiert, abzüglich «Ausgaben», wie unten definiert.
Bruttoeinkommen umfasst alle Einnahmen, die der Kunde aus der Verwertung des Songs erhält, einschließlich Verkauf, Lizenzierung, Abtretung, Vermietung oder Verleih des Songs oder jeder anderen Verwendung davon, einschließlich Verkauf oder Lizenzierung von Schallplatten in jedem jetzt bekannten oder in der Zukunft entwickelten Medium weltweit, solange der Kunde Einkommen aus einer solchen Verwertung erhält. Ausgaben bedeuten alle tatsächlichen Aufnahmekosten, die vom Kunden gezahlt wurden, mit Ausnahme der hierunter an den Produzenten zu zahlenden Lizenzgebühr, einschließlich Gebühren für Sessionmusiker, Toningenieure, Mischung, Mastering, Sample- und Klärungskosten sowie des Vorschusses. Grundsätzlich erhält der Produzent 15% des Bruttoeinkommens aus der Verwertung seiner Instrumentalversion, abzüglich Produktionskosten und Vorschuss.
(b) Wenn der Master jede Komposition verkörpert, die ganz oder teilweise vom Produzenten oder von einer Person oder Einrichtung, an der der Produzent direkt oder indirekt beteiligt ist, verfasst, im Besitz oder kontrolliert ist (eine «kontrollierte Komposition»), gewährt der Produzent hiermit dem Kunden und den Bevollmächtigten des Kunden auf ewig eine Lizenz zur Verwertung jeder solchen kontrollierten Komposition in allen Formen und Konfigurationen von Schallplatten und audiovisuellen Aufnahmen in allen Medien im Zusammenhang mit einem solchen Master. Als Gegenleistung für die Lizenz zur mechanischen Vervielfältigung solcher kontrollierten Kompositionen zahlt der Kunde dem Produzenten eine sogenannte «mechanische Lizenzgebühr» für den Nettoumsatz des entsprechenden Albums (oder Master, je nach Fall), das eine solche kontrollierte Komposition verkörpert, in Höhe des zum Datum dieses Vertrags wirksamen gesetzlichen Mindestsatzes für die Verwendung von Musikkompositionen auf Tonaufnahmen gemäß dem US-amerikanischen Urheberrechtsgesetz. Mechanische Lizenzgebühren im Zusammenhang mit solchen kontrollierten Kompositionen werden ansonsten auf der gleichen Grundlage abgerechnet, berechnet und gezahlt (z. B. Reduzierungen, Abzüge, Raten, Nichtzahlungen usw.).
4. Verlagsrechte
In Bezug auf die Verlagsrechte und das Eigentum an der zugrunde liegenden Komposition, die im Master verkörpert ist, erkennen der Künstler und der Produzent hiermit an und erklären sich damit einverstanden, dass die zugrunde liegende Komposition wie folgt zwischen ihnen aufgeteilt ist:
Der Lizenznehmer besitzt 50% der Verlagsrechte. Der Name des Produzenten besitzt 50% der Verlagsrechte.
Verlagsinformation:
Name: REVERSE
PRO: BMI
IPI # xxxxxxxxxxxx
5. Laufzeit
Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt mit dem Datum dieses Vertrages und dauert so lange, bis eine der Parteien den Vertrag nach ordnungsgemäßer Kündigung mit einer Frist von dreißig (30) Tagen gegenüber der anderen Partei beendet.
6. Benachrichtigung über ausstehende Kunden
Der Kunde versteht hiermit, dass die vom Produzenten erstellte/musikalische Komposition, die einen Teil des Ganzen des Master ausmacht («musikalische Komposition»), möglicherweise von anderen Dritten nicht exklusiv lizenziert wurde. Außerdem bleiben diese Lizenzen für den Rest ihrer Laufzeit gültig, auch nach Abschluss dieses Vertrags. Der Produzent verpflichtet sich, nach Abschluss dieses Vertrags vollständig auf die Lizenzierung von Beats zu verzichten, sei es nicht exklusiv oder exklusiv, an Dritte. Der Kunde entschädigt den Produzenten und hält ihn schadlos für alle durch die Verwertung der «musikalischen Komposition» durch jeden vorherigen nicht-exklusiven Dritten des Kunden verursachten Schadensumstände.
7. Rechtsgewährung
(a) Der Master ist das alleinige Eigentum des Kunden im gesamten Universum, frei von jeglichen Ansprüchen des Produzenten, mit Ausnahme des Rechts des Produzenten, gemeinsam das Urheberrecht an den zugrunde liegenden musikalischen Kompositionen geltend zu machen, neben anderen als «Autoren» aufgeführten Parteien. Der Kunde hat das ausschließliche Recht, ein solches Master (als «Tonaufnahmen») in seinem Namen als Eigentümer und Autor zu urheberrechtlich zu schützen und alle Erneuerungen und Verlängerungen dieser Urheberrechte zu sichern.
(b) Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, hat der Kunde und jede vom Kunden ermächtigte Person das uneingeschränkte ausschließliche Recht im gesamten Universum, Schallplatten auf jede bekannte oder zukünftige Weise herzustellen, sei es physisch oder digital, die von der hierunter geschaffenen musikalischen Komposition abgeleitet sind, und sie unter Marken, Handelsnamen und Etiketten zu verkaufen, zu vermarkten, zu übertragen oder anderweitig damit umzugehen oder dies zu unterlassen. Diese Rechte bestehen für die Dauer der Urheberrechte an solchen Schallplatten.
(c) Der Kunde und der Vertrieb haben das ausschließliche Recht, den Master direkt an Verbraucher mittels aller Medien zu vertreiben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf elektronische Übertragungen. Beachten Sie, dass dies nur auf die Aufnahme, nicht auf die zugrunde liegende musikalische Komposition zutrifft. Da der Produzent dazu beigetragen hat, den Master zu erstellen, indem er die musikalische Komposition komponiert hat, behält er sein Eigentum an diesem Teil, der in der Aufnahme enthalten ist.
(d) Der Kunde und jede vom Kunden ermächtigte Person haben das ausschließliche Recht im gesamten Universum und können anderen das Recht einräumen, den Namen des Produzenten, Porträts, Bilder, Ähnlichkeiten und biografisches Material als Nachrichten oder Informationen oder zu Handelszwecken oder zu Werbezwecken im Zusammenhang mit dem Master zu reproduzieren, zu drucken, zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Während der Laufzeit dieses Vertrages darf weder der Kunde noch der Produzent einer anderen Partei als dem Kunden gestatten, den Namen oder das Bild des Produzenten in Verbindung mit der Werbung oder dem Verkauf des Master zu verwenden. Im Sinne dieses Vertrages umfasst der Begriff «Name» auch professionelle Namen.
8. Abrechnung und Zahlung
Der Kunde legt dem Produzenten halbjährlich ab dem 31. Dezember des Jahres des Inkrafttretens dieses Vertrags Rechenschaft ab und setzt dies fort, solange Nettogewinne erzielt werden. Dies geschieht durch Bereitstellung von Abrechnungen und etwaigen Zahlungen an den Produzenten nach Abzug zulässiger Ausgaben. Jede solche Abrechnung umfasst eine Beschreibung jeder Transaktion gemäß den Initialen des Kunden, einschließlich der Identifizierung von Dritten, des gezahlten Betrags und der Art der Produkte und/oder Dienstleistungen, für die die Zahlung erfolgte. Jede solche Abrechnung erstreckt sich auf alle relevanten Transaktionen für den unmittelbar vorangegangenen halbjährlichen Zeitraum.
9. Prüfung
(a) Der Produzent hat das Recht, dem Kunden jederzeit schriftlich mitzuteilen, dass der Produzent beabsichtigt, die Bücher und Unterlagen des Kunden im Hinblick auf jede Lizenzgebührenabrechnung zu überprüfen. Eine solche Prüfung erfolgt höchstens zweimal im Jahr und beginnt frühestens einen (1) Monat und spätestens drei (3) Monate nach dem Datum einer solchen Mitteilung des Produzenten an den Kunden, auf Kosten und auf Kosten des Produzenten. Eine solche Prüfung erfolgt während der üblichen Geschäftszeiten des Kunden am Ort, an dem der Kunde die Bücher und Unterlagen aufbewahrt, die sich auf den Produzenten beziehen und die für die Überprüfung der Richtigkeit der in der Mitteilung des Produzenten an den Kunden angegebenen Aussage oder Aussagen erforderlich sind.
(b) Der Produzent erkennt an, dass die Bücher und Aufzeichnungen des Kunden vertrauliche Geschäftsinformationen enthalten. Weder der Produzent noch die Vertreter des Produzenten werden anderen gegenüber Fakten oder Informationen kommunizieren oder im Namen einer anderen Person verwenden, die infolge einer solchen Prüfung der Bücher und Aufzeichnungen des Kunden erhalten wurden, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder gerichtlich verfügt.
10. Rechtsberatung
Der Kunde erklärt hiermit, dass er rechtlichen Rat von einem unabhängigen Rechtsbeistand eingeholt hat oder dass er sein Recht auf einen unabhängigen Rechtsbeistand in Bezug auf die in diesem Vertrag enthaltenen Bedingungen und Bestimmungen freiwillig verzichtet hat.
11. Benachrichtigungen
Benachrichtigungen, Berichte, Abrechnungen oder andere Mitteilungen, die der Produzent oder der Kunde an den anderen senden möchte oder muss, müssen entweder per
(a) Einschreiben mit Rückschein an die Parteien an den oben zuerst genannten Adressen oder an eine andere Adresse, die vom Produzenten oder Kunden bestimmt wird
(b) Elektronische Post an die folgenden Adressen: reverse.amiestilo@gmail.com
12. Durchsetzung
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags für ungültig oder undurchsetzbar befunden werden, hat dies keine Auswirkungen auf die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags
13. Gewährleistungen und Darstellungen
Der Produzent erklärt hiermit, dass er das Recht hat, diesen Vertrag abzuschließen. Er gewährleistet weiterhin, dass kein von ihm zur Instrumentalversion beigetragenes Material Rechte Dritter verletzt und insbesondere keine Samples anderer urheberrechtlich geschützter Werke ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Kunden verwendet wurden.
14. Freistellung
Der Produzent verpflichtet sich hiermit zur Freistellung, Sicherung und Schadloshaltung des Kunden vor allen Schäden, Haftungen, Kosten, Verlusten und Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten und angemessener Anwaltsgebühren), die sich aus oder im Zusammenhang mit Ansprüchen, Forderungen oder Klagen Dritter ergeben, die mit einer der in diesem Vertrag gemachten Gewährleistungen, Darstellungen oder Vereinbarungen unvereinbar sind. Der Produzent verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen sämtliche Zahlungen zu erstatten, die vom Kunden oder dessen Bevollmächtigten zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zusammenhang mit einem solchen Schaden, dieser Haftung, Kosten, Verlust oder Aufwand geleistet wurden, auf den die vorstehende Freistellung zutrifft.
15. Verschiedenes
Dieser Vertrag wurde im Hessen, DE abgeschlossen, und die Gültigkeit, Auslegung und rechtliche Wirkung dieses Vertrags unterliegen den für Verträge geltenden Gesetzen des Hessen DE, die vollständig in diesem Bundesstaat abgeschlossen und durchgeführt wurden. Die Gerichte des Hessen DE (staatlich und bundesstaatlich) haben ausschließliche Zuständigkeit für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag, und die Parteien erklären sich mit der Zuständigkeit dieser Gerichte einverstanden. Alle Benachrichtigungen, Erklärungen und Zahlungen, die an eine Partei gemäß diesem Vertrag zu senden sind, sind an die jeweilige Adresse zu richten, die auf der ersten Seite dieses Vertrags angegeben ist, oder an eine andere Adresse, die von der jeweiligen Partei von Zeit zu Zeit schriftlich festgelegt wird. Alle Benachrichtigungen müssen schriftlich erfolgen und entweder durch persönliche Zustellung (mit schriftlichem Empfangsnachweis) oder per Einschreiben mit Rückschein, alle Gebühren im Voraus bezahlt, erfolgen, außer dass Abrechnungen per regulärer US-Post versendet werden können. Sofern in diesem Vertrag nicht anders angegeben, gelten Benachrichtigungen, die gemäß den vorstehenden Bestimmungen erfolgen, als erfolgt, wenn sie persönlich zugestellt werden, oder fünf (5) Tage nach dem Versand per Post, es sei denn, Benachrichtigungen über Adressänderungen werden erst nach tatsächlichem Eingang wirksam. Bei erforderlichen Genehmigungen nach diesem Vertrag wird bestätigt und vereinbart, dass E-Mail-Bestätigungen/Antworten ausreichend sind. Der Produzent hat keinen Anspruch auf Gelder im Zusammenhang mit dem/ den Master(s) außer wie in diesem Vertrag ausdrücklich festgelegt. Der Produzent hat das Recht, diesen Vertrag an ein Mutter-, Tochter- oder Partnerunternehmen oder eine Person oder Einrichtung, die einen erheblichen Teil des Bestands oder der Vermögenswerte des Produzenten besitzt oder erwirbt, abzutreten. Der Künstler darf keine seiner Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Produzenten abtreten, und eine solche vermeintliche Abtretung ist nichtig ab initio. Beide Parteien erklären und erkennen an, dass dieser Vertrag (a) für die Parteien und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger, zulässigen Abtretungsempfänger, Erben, Nachlässe, Testamentsvollstrecker und Testamentsvollstrecker bindend und zugunsten der Parteien gilt; (b) die alleinige und gesamte Vereinbarung der Parteien in Bezug auf die in diesem Vertrag behandelte Angelegenheit darstellt und alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zwischen ihnen zu diesem Thema ersetzt; und (c) nicht abgeändert werden darf, es sei denn, dies erfolgt durch ein schriftliches Instrument, das von allen Parteien hierzu unterzeichnet wurde. Ein Verzicht einer Partei auf eine Bestimmung dieses Vertrags in einem bestimmten Fall gilt nicht als Verzicht für die Zukunft. Alle in diesem Vertrag enthaltenen Rechtsbehelfe, Rechte, Verpflichtungen und Verpflichtungen sind kumulativ, und keiner von ihnen schränkt einen anderen Rechtsbehelf, Recht, Verpflichtung oder Verpflichtung einer der Parteien ein. Eine Verletzung durch eine Partei wird nicht als wesentlich erachtet, es sei denn, innerhalb von dreißig (30) Tagen (oder fünfzehn (15) Tagen bei Nichtzahlung von geschuldeten Geldern) nachdem die nicht verletzende Partei von einer solchen Verletzung erfahren hat, teilt die nicht verletzende Partei die Natur der Verletzung schriftlich mit und die verletzende Partei heilt eine solche Verletzung, falls vorhanden, nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen (15 Tage bei Zahlungsausfällen) nach Erhalt einer solchen Mitteilung oder innerhalb einer angemessenen Zeit danach, wenn eine solche Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen heilbar ist. Bei Abschluss dieses Vertrags und der Erbringung von Dienstleistungen hierauf hat der Künstler den Status eines unabhängigen Vertragspartners und nichts in diesem Vertrag soll den Künstler als Vertreter oder Angestellten des Produzenten betrachten oder ihn dazu machen.
Der Künstler versteht, dass er das Recht hat, den Rat unabhängiger Juristen in Bezug auf seine Rechte, die Bestimmungen hiervon und die Angemessenheit der Unterschrift dieses rechtlich bindenden Vertrags einzuholen. Darüber hinaus erkennt der Künstler an, dass der Produzent dem Künstler die Möglichkeit eingeräumt hat, den Rat unabhängiger Juristen einzuholen, und der Künstler gibt an, dass er diesen Vertrag nach Beratung durch unabhängige Juristen freiwillig und nach eigenem Entschieden über die Nichtinanspruchnahme von Beratung durch unabhängige Juristen unterzeichnet.
Dieser Vertrag kann per Telefax und in zwei oder mehr Exemplaren unterzeichnet werden, von denen jedes als Original gilt, aber alle zusammen ein Instrument darstellen. Darüber hinaus wird eine per Telefax übermittelte und mit einer digitalen Unterschrift versehene oder in eine Bild-Datei gescannte und per E-Mail übermittelte unterzeichnete Kopie dieses Vertrags für alle Zwecke so behandelt, als wäre sie mit einer ursprünglichen manuellen Unterschrift der Partei versehen worden, deren Unterschrift darauf erscheint, und ist für diese Partei verbindlich, als wäre ein originell unterzeichnetes Dokument enthalten gewesen.