Lizenzvorschau Premium
DIESER PREMIUM-LIZENZVERTRAG
wird am Datum («Wirksamkeitsdatum») zwischen dem Lizenznehmer (nachfolgend als «Lizenznehmer» bezeichnet) und Enrique Blum («Produzent») (nachfolgend als «Lizenzgeber» bezeichnet) geschlossen. Der Lizenzgeber garantiert, dass er die mechanischen Rechte an dem urheberrechtlich geschützten musikalischen Werk mit dem Titel The Beat Title (Vertragsvorschau nur) («Beat») zum oben genannten Datum und davor kontrolliert. Der Beat, einschließlich seiner Musik, wurde von Enrique Blum komponiert, der beruflich als Reverse bekannt ist.
Dieser Vertrag wird ausschließlich im Zusammenhang mit der Nutzung des Beats durch den Lizenznehmer gemäß und unter Einhaltung aller hierin festgelegten Bedingungen und Bestimmungen ausgestellt.
1. Lizenzgebühr
Der Lizenznehmer leistet die Zahlung der Lizenzgebühr an den Lizenzgeber am Datum dieses Vertrags. Alle dem Lizenznehmer vom Lizenzgeber im Beat gewährten Rechte sind von der fristgerechten Zahlung der Lizenzgebühr durch den Lizenznehmer abhängig. Die Lizenzgebühr ist eine einmalige Zahlung für die dem Lizenznehmer gewährten Rechte, und dieser Vertrag ist erst gültig, wenn die Lizenzgebühr bezahlt wurde.
2. Lieferung des Beats
Der Lizenzgeber verpflichtet sich, den Beat als hochwertige, sogenannte «ungekennzeichnete», MP3-, WAV- & TRACKSTEMS-Dateien zu liefern, wie diese Begriffe in der Musikindustrie verstanden werden. Der Lizenzgeber wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um den Beat unverzüglich nach Zahlung der Lizenzgebühr an den Lizenznehmer zu liefern. Der Lizenznehmer erhält den Beat per E-Mail an die vom Lizenznehmer angegebene Adresse.
3. Laufzeit
Die Laufzeit dieses Vertrags beträgt fünf (5) Jahre, und diese Lizenz läuft am fünften (5.) Jahrestag des Wirksamkeitsdatums ab.
4. Nutzung des Beats
Als Gegenleistung für die Zahlung der Lizenzgebühr gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer eine begrenzte, nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz und das Recht, den Beat bei der Erstellung eines «Neuen Songs» zu verwenden. Der Lizenznehmer kann den Neuen Song erstellen, indem er seine eigenen geschriebenen Texte über den Beat aufnimmt. Die Lizenz gewährt dem Lizenznehmer das Recht, die Anordnung, Länge, Tempo oder Tonhöhe des Beats zur Vorbereitung des Neuen Songs für die öffentliche Veröffentlichung zu ändern. Der Lizenznehmer darf dem Beat keine neuen Instrumente hinzufügen oder den Beat ohne schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers ändern.
Diese Lizenz gewährt dem Lizenznehmer eine weltweite, nicht exklusive Lizenz zur Nutzung des Beats, wie im Neuen Song ausdrücklich vorgesehen, unterliegt jedoch den Verkaufsbeschränkungen, Einschränkungen und Verwendungsverboten in diesem Vertrag. Der Lizenznehmer erkennt an und stimmt zu, dass alle dem Lizenznehmer gemäß diesem Vertrag gewährten Rechte auf nicht exklusiver Basis beruhen und der Lizenzgeber den Beat weiterhin unter denselben oder ähnlichen Bedingungen an andere potenzielle Drittlizenznehmer lizenzieren wird.
i. Vertrieb: Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine nicht exklusive Lizenz zur Verwendung des Neuen Songs in der Vervielfältigung, Duplizierung, Herstellung und Verbreitung von Schallplatten, Kassetten, Compact Discs, digitalen Downloads und anderen verschiedenen Audio- und digitalen Aufnahmen sowie Aufzügen und Versionen davon (kollektiv die «Aufnahmen» und einzeln eine «Aufnahme») weltweit für bis zu insgesamt Zehntausend (10.000) Kopien solcher Aufnahmen oder einer Kombination solcher Aufnahmen.
ii. Streaming: Darüber hinaus darf der Lizenzgeber unbegrenzte kostenlose Internetdownloads oder Streams für gemeinnützige und nicht kommerzielle Zwecke verteilen. Diese Lizenz ermöglicht bis zu Fünfhunderttausend (500.000) monetarisierte Audio-Streams auf Websites wie Spotify, RDIO und Rhapsody, ist jedoch für die Monetarisierung auf YouTube nicht berechtigt.
iii. Synchronisation: Der Lizenzgeber gewährt beschränkte Synchronisationsrechte für ein (1) Musikvideo, das online gestreamt wird (Youtube, Vimeo usw.), für bis zu Fünfhunderttausend (500.000) nicht monetarisierte Video-Streams auf allen Websites. Eine separate Synchronisationslizenz muss erworben werden, um das Video im Fernsehen, Film oder Videospiel zu vertreiben.
iv. Rundfunk: Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer Rundfunkrechte für bis zu 2 Radiosender.
v. Live-Aufführungen: Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine nicht exklusive Lizenz zur Verwendung des Neuen Songs in unbegrenzten gemeinnützigen Aufführungen, Shows oder Konzerten. Der Lizenznehmer hat das Recht, für Aufführungen eine Entschädigung zu erhalten.
vi. Keine ContentID-Registrierung: Sie dürfen die Neukomposition und/oder Neuaufnahme nicht bei einem Content-Identifikationssystem oder -dienst registrieren oder die Registrierung zulassen (z. B. ohne Einschränkung bei YouTube’s ContentID, sei es direkt oder durch einen Dritten). Dies ist ein nicht exklusiver Lizenzvertrag, und der Beat kann bereits an Dritte für deren eigene Verwendung lizenziert worden sein. Wenn lizenzierte Benutzer des Beats versuchen, ihre abgeleiteten Songs zu registrieren, könnte das Content-Identifikationssystem alle anderen Benutzer des Beats möglicherweise fälschlicherweise als Verletzungen markieren.
Klarstellend und zur Vermeidung von Zweifeln: Der Lizenznehmer hat NICHT das Recht, den Beat in der Form zu verkaufen, wie er dem Lizenznehmer geliefert wurde. Der Lizenznehmer muss einen Neuen Song erstellen, damit die Rechte gemäß dieser Bestimmung greifen. Jeder Verkauf des Beats in seiner Originalform durch den Lizenznehmer stellt eine erhebliche Vertragsverletzung dar, und der Lizenznehmer haftet gegenüber dem Lizenzgeber gemäß den hierin festgelegten Schadenersatzbestimmungen.
Vorausgesetzt, dass der Lizenznehmer die in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen und Bestimmungen einhält, ist der Lizenznehmer nicht verpflichtet, dem Lizenzgeber Tantiemen, Gebühren oder Gelder zu zahlen oder abzurechnen, die dem Lizenznehmer oder von diesem gesammelt wurden oder die anderweitig gemäß diesem Vertrag dem Lizenzgeber geschuldet wären.
5. Beschränkungen bei der Verwendung des Beats
Der Lizenznehmer erklärt und erkennt an, dass es ausdrücklich untersagt ist, Maßnahmen zu ergreifen oder den Beat oder den Neuen Song in der nachstehend aufgeführten Art und Weise oder zu den nachstehend aufgeführten Zwecken zu nutzen:
Die dem Lizenznehmer gewährten Rechte sind NICHT ÜBERTRAGBAR, und der Lizenznehmer darf seine Rechte hierunter nicht an Dritte übertragen oder abtreten. Der Lizenznehmer darf den Beat oder den Neuen Song nicht synchronisieren oder Dritten gestatten, den Beat oder den Neuen Song mit audiovisuellen Werken in Einklang zu bringen, AUSSER wie in Absatz 4(iii) dieses Vertrags ausdrücklich vorgesehen und genehmigt für die Verwendung in einem (1) Video. Diese Einschränkung gilt für die Verwendung des Beats und/oder des Neuen Songs im Fernsehen, in Werbespots, in Filmen, in Theatervorstellungen, in Videospielen und in jeder anderen Form im Internet, die hierin nicht ausdrücklich gestattet ist.
Der Lizenznehmer hat nicht das Recht, die Nutzung des Beats oder des Neuen Songs, ganz oder teilweise, für sogenannte «Samples» zu lizenzieren oder zu unterlizenzieren.
Der Lizenznehmer darf keine rechtswidrige Vervielfältigung, Streaming, Duplizierung, Verkauf, Ausleihe, Vermietung, Anmietung, Rundfunkübertragung, Hochladen oder Herunterladen auf Datenbanken, Server, Computer, Peer-to-Peer-Freigabe oder andere Filesharing-Dienste, Veröffentlichung auf Websites oder Verbreitung des Beats in der Form oder in einer im Wesentlichen ähnlichen Form wie vom Lizenznehmer geliefert, betreiben. Der Lizenznehmer kann die Beat-Datei an jeden einzelnen Musiker, Toningenieur, Studioleiter oder andere Person senden, die am Neuen Song arbeitet.
In Bezug auf sowohl die zugrunde liegende Komposition im Beat als auch die Masteraufnahme des Beats: (i) Die Parteien erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass der Neue Song ein «abgeleitetes Werk» im Sinne des US-amerikanischen Urheberrechtsgesetzes ist; (ii) In Bezug auf den Beat und/oder den Neuen Song besteht keine Absicht der Parteien, ein gemeinsames Werk zu schaffen; und (iii) Der Lizenzgeber beabsichtigt nicht, Rechte an und/oder an anderen abgeleiteten Werken zu gewähren, die von anderen Drittlizenznehmern erstellt wurden.
6. Eigentum
Der Lizenzgeber ist und bleibt der alleinige Eigentümer und Inhaber aller Rechte, Titel und Interessen am Beat, einschließlich aller Urheberrechte an der Tonaufnahme und den zugrunde liegenden musikalischen Kompositionen, die vom Lizenzgeber geschrieben und komponiert wurden. Nichts in diesem Vertrag stellt eine Übertragung durch den Lizenzgeber an den Lizenznehmer von Rechten dar. Der Lizenznehmer darf das Neue Lied und/oder den Beat unter keinen Umständen beim U.S. Copyright Office registrieren oder zu registrieren versuchen. Das Recht zur Registrierung des Neuen Songs und/oder des Beats ist streng auf den Lizenzgeber beschränkt. Der Lizenznehmer wird auf Anfrage dem Lizenzgeber zusätzliche Dokumente zur Verfügung stellen, um die Rechte des Lizenzgebers gemäß diesem Vertrag nachzuweisen und zu verwirklichen, und der Lizenznehmer gewährt dem Lizenzgeber das Recht als Bevollmächtigter, solche Dokumente zu unterzeichnen, zu bestätigen, zu übergeben und im U.S. Copyright Office oder an anderer Stelle zu registrieren, wenn der Lizenznehmer es versäumt, diese innerhalb von fünf (5) Tagen nach entsprechender Aufforderung durch den Lizenzgeber zu unterzeichnen.
Zum besseren Verständnis: Der Lizenznehmer besitzt nicht die Master- oder Tonaufnahmerechte am Neuen Song. Dem Lizenznehmer wurde das Recht eingeräumt, den Beat im Neuen Song zu verwenden und den Neuen Song gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags kommerziell zu nutzen.
Ungeachtet des Vorstehenden besitzt der Lizenznehmer die Texte oder sonstigen originellen musikalischen Bestandteile des Neuen Songs, die ausschließlich von ihm verfasst oder komponiert wurden.
7. Schreibanteil und Verlagsrechte
Hinsichtlich der Verlagsrechte und des Eigentums an der zugrunde liegenden Komposition, die im Neuen Song verkörpert ist, erkennen der Lizenznehmer und der Lizenzgeber hiermit an und stimmen zu, dass die zugrunde liegende Komposition wie folgt zwischen ihnen aufgeteilt/eigentumsübertragen wird:
i. Der Lizenznehmer besitzt und kontrolliert fünfzig Prozent (50%) des sogenannten «Writer’s Share» der zugrunde liegenden Komposition. Konkret die Texte.
ii. Der Lizenzgeber besitzt und kontrolliert fünfzig Prozent (50%) des sogenannten «Writer’s Share» der zugrunde liegenden Komposition. Konkret die Musik.
iii. Der Lizenzgeber besitzt, kontrolliert und verwaltet fünfzig Prozent (50%) des sogenannten «Publisher’s Share» der zugrunde liegenden Komposition im Neuen Song.
8. Registrierung des neuen Songs bei Ihrer Verwertungsgesellschaft (PRO)
Falls der Lizenznehmer seine Interessen und Rechte an der zugrunde liegenden Komposition des neuen Songs bei seiner Verwertungsgesellschaft («PRO») registrieren möchte, muss der Lizenznehmer gleichzeitig den Anteil und das Eigentumsinteresse des Lizenzgebers / Produzenten an der Komposition identifizieren und registrieren, um anzuzeigen, dass der Lizenzgeber 50% der Komposition im neuen Song verfasst hat und Eigentümer von 50% des Verlagsanteils des neuen Songs ist.
Name: REV-RSE
PRO: ASCAP
IPI Nr.: 1242068677
9. Gegenleistung
Als Gegenleistung für die in diesem Vertrag gewährten Rechte zahlt der Lizenznehmer dem Lizenzgeber die Summe von Fünfundvierzig (45) EU-Euro und andere wertvolle Leistungen, zahlbar an «Enrique Blum», deren Eingang hiermit bestätigt wird. Falls der Lizenznehmer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Lizenzgeber nicht nachkommt, die Zahlungen gemäß den hier festgelegten Bedingungen nicht rechtzeitig abschließt oder andere Verpflichtungen gemäß diesem Vertrag nicht erfüllt, einschließlich unzureichender Bankguthaben, hat der Lizenzgeber das Recht, die Lizenz durch schriftliche Benachrichtigung an den Lizenznehmer zu kündigen. Eine solche Kündigung macht die Aufnahme, Herstellung und/oder Verbreitung von Aufnahmen, für die keine Zahlungen geleistet wurden, gemäß geltendem Recht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den United States Copyright Act, wie geändert, zu klagefähigen Verletzungen.
10. Credit
Der Lizenznehmer hat das Recht, den genehmigten Namen, das genehmigte Bild und andere genehmigte Identifikations- und biografische Materialien des Produzenten («Produzent») zu Handelszwecken und anderweitig ohne Einschränkung ausschließlich im Zusammenhang mit dem hierunter aufgezeichneten neuen Song zu verwenden und anderen zu gestatten, dies ebenfalls zu tun. Der Lizenznehmer wird sich nach besten Kräften bemühen, den Produzenten als «Produzenten» zu kennzeichnen, und wird dem Produzenten angemessene Produktions- und Songwriting-Credits auf allen Compact Discs, Schallplatten, Musikvideos und digitalen Labels oder jeder anderen Schallplattenkonfiguration, die jetzt bekannt oder zukünftig geschaffen wird und den unter diesem Vertrag erstellten neuen Song enthält, und auf allen Cover-Liner-Notes, Schallplatten mit dem neuen Song und auf der Vorder- und/oder Rückseite eines Albums, das den neuen Song und andere Musikercredits auflistet, geben. Der Lizenznehmer wird sich nach besten Kräften bemühen, sicherzustellen, dass der Produzent ordnungsgemäß gekennzeichnet ist, und der Lizenznehmer wird alle Proofs auf Genauigkeit der Credits überprüfen und sich nach besten Kräften bemühen, etwaige Fehler bezüglich des Credits des Produzenten unverzüglich und auf zukünftiger Basis zu korrigieren. Ein solcher Credit lautet in wesentlicher Form: «Produziert von Reverse».
11. Verstoß durch den Lizenznehmer
Der Lizenznehmer hat fünf (5) Werktage ab Erhalt der schriftlichen Benachrichtigung durch den Lizenzgeber und/oder den bevollmächtigten Vertreter des Lizenzgebers Zeit, etwaige behauptete Verstöße gegen diesen Vertrag durch den Lizenznehmer zu beheben. Das Versäumnis des Lizenznehmers, den behaupteten Verstoß innerhalb von fünf (5) Werktagen zu beheben, führt zur Standarderklärung des Lizenznehmers, zu seinem Verstoß gegen diesen Vertrag und nach alleinigem Ermessen des Lizenzgebers zur Kündigung der Rechte des Lizenznehmers hierunter.
Wenn der Lizenznehmer den kommerziellen Vertrieb und/oder Verkauf des Beats oder des neuen Songs außerhalb der in diesem Vertrag ausdrücklich festgelegten Art und Menge betreibt, haftet der Lizenznehmer dem Lizenzgeber für finanzielle Schäden in Höhe der gesamten Beträge, die vom Lizenznehmer oder einem Dritten in seinem Auftrag im Zusammenhang mit einer solchen nicht autorisierten kommerziellen Nutzung des Beats und/oder des neuen Songs gezahlt, eingezogen oder erhalten wurden.
Der Lizenznehmer erkennt und stimmt zu, dass ein Verstoß oder drohender Verstoß gegen diesen Vertrag durch den Lizenznehmer zu nicht ausreichend kompensierbaren Schäden für den Lizenzgeber führt. Infolgedessen kann der Lizenzgeber im Falle eines Verstoßes oder drohenden Verstoßes durch den Lizenznehmer gegen die Bestimmungen dieses Vertrags eine einstweilige Verfügung und eine einstweilige Verfügung beantragen, die den Lizenznehmer daran hindert, gegen die Bestimmungen dieses Vertrags zu verstoßen. Nichts in diesem Vertrag soll den Lizenzgeber daran hindern, jede andere verfügbare rechtliche oder gerechte Abhilfe gegen einen solchen Verstoß oder drohenden Verstoß zu verfolgen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Wiedererlangung von Schadenersatz vom Lizenznehmer. Der Lizenznehmer trägt alle Kosten, Ausgaben oder Schäden, die der Lizenzgeber aufgrund einer Verletzung des Lizenznehmers gegen eine Bestimmung dieses Vertrags entstehen. Die Verpflichtung des Lizenznehmers umfasst Gerichtskosten, Prozesskosten und angemessene Anwaltsgebühren.
12. Gewährleistungen, Zusicherungen und Freistellung
Der Lizenznehmer erklärt hiermit, dass der Lizenzgeber keine Garantien oder Versprechungen abgegeben hat, dass der Beat für die bestimmte kreative Verwendung oder den musikalischen Zweck geeignet oder vom Lizenznehmer beabsichtigt oder gewünscht ist. Der Beat, seine Tonaufnahme und die zugrunde liegende musikalische Komposition darin werden dem Lizenznehmer «wie besehen» ohne Garantien jeglicher Art oder Eignung für einen bestimmten Zweck lizenziert.
Der Lizenzgeber garantiert und erklärt, dass er das volle Recht und die Fähigkeit hat, diesen Vertrag abzuschließen, und in Bezug auf die Gewährung von Rechten hierunter keiner Behinderung, Beschränkung oder einem Verbot unterliegt. Der Lizenzgeber garantiert, dass die Herstellung, der Verkauf, die Verteilung oder die sonstige Verwertung des neuen Songs hierunter keine Rechte einer Person, Firma oder Gesellschaft nach Common Law oder Statut verletzen oder verletzen wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf vertragliche Rechte, Urheberrechte und Rechte auf Privatsphäre und Publicity, und dass dies keine Verleumdung und/oder üble Nachrede darstellt.
Der Lizenznehmer garantiert, dass die Herstellung, der Verkauf, die Verteilung oder die sonstige Verwertung des neuen Songs hierunter keine Rechte einer Person, Firma oder Gesellschaft nach Common Law oder Statut verletzen oder verletzen wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf vertragliche Rechte, Urheberrechte, und Rechte auf Privatsphäre und Publicity, und dass dies keine Verleumdung und/oder üble Nachrede darstellt. Ungeachtet des Vorstehenden übernimmt der Lizenzgeber keine Verantwortung für die von Lizenznehmer zum neuen Song hinzugefügten Elemente, und der Lizenznehmer stellt den Lizenzgeber für solche Elemente frei und hält ihn schadlos.
Der Lizenzgeber garantiert, dass er keine urheberrechtlich geschützten Materialien oder Tonaufnahmen (im Sinne der üblichen Begriffsverwendung in der Musikindustrie) anderer Personen, Firmen oder Gesellschaften («Eigentümer») ohne vorherige Benachrichtigung des Lizenznehmers «gesampelt» hat. Der Lizenznehmer ist nicht verpflichtet, die Verwendung eines solchen Samples zu genehmigen. Bei Genehmigung trägt der Lizenznehmer sämtliche damit verbundenen Zahlungen, einschließlich der damit verbundenen rechtlichen Freigabekosten. Die Kenntnis des Lizenznehmers darüber, dass vom Lizenzgeber «Samples» verwendet wurden, die dem Lizenznehmer nicht ausdrücklich mitgeteilt wurden, verlagert die Haftung für Verletzungen oder Verletzungen der Rechte Dritter, die sich aus der Verwendung eines solchen «Samples» ergeben, ganz oder teilweise vom Lizenzgeber auf den Lizenznehmer.
Die Parteien verpflichten sich zur Freistellung und Schadloshaltung gegenseitig von sämtlichen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Kosten, Verlusten, Schäden oder Ausgaben, die tatsächlich vom nicht in Verzug geratenen Vertragspartner getragen werden, und halten den nicht in Verzug geratenen Vertragspartner gegenüber sämtlichen Ansprüchen, Klagen, Forderungen, Kosten, Verbindlichkeiten, Verlusten, Schäden, Urteilen, Rückforderungen, Kosten und Ausgaben, (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf angemessene Anwaltsgebühren), die gemacht oder eingeleitet werden, bezahlt oder vom nicht in Verzug geratenen Vertragspartner getragen wurden, infolge eines Verstoßes oder behaupteten Verstoßes gegen die hierin gemachten Zusicherungen und Garantien durch die Partei in Verzug, ihre Vertreter, Erben, Rechtsnachfolger, Abtretungsempfänger und Mitarbeiter, die in rechtskräftiger Form festgelegt wurden. Vorausgesetzt, dass vor dem rechtskräftigen Urteil der Partei in Verzug prompte schriftliche Mitteilung aller Ansprüche und des Rechts zur Beteiligung an der Verteidigung mit einem nach ihrer Wahl gewählten Anwalt auf eigene Kosten gemacht wurde. In keinem Fall hat der Lizenznehmer das Recht, eine einstweilige Verfügung oder eine andere gerechte Entlastung für einen Verstoß oder eine Nichterfüllung einer Bestimmung dieses Vertrags zu beantragen.
13. Sonstiges
Dieser Vertrag stellt das gesamte Verständnis der Parteien dar und ist als abschließender Ausdruck ihrer Vereinbarung gedacht. Er kann nicht in Gänze oder teilweise geändert, modifiziert, ergänzt oder aufgehoben werden, es sei denn durch schriftliches Instrument (wobei E-Mail ausreichend ist), das von beiden Parteien unterzeichnet wurde.
Diese Lizenz ist nicht übertragbar und beschränkt sich auf den oben genannten Beat. Sie bindet sowohl den Lizenzgeber als auch den Lizenznehmer sowie deren jeweilige Rechtsnachfolger, Abtretungsempfänger und Rechtsvertreter.
Diese Lizenz unterliegt dem Recht von Deutschland und ist gemäß den dort geltenden Kollisionsprinzipien auszulegen.